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Supplement to the strategy paper PDF Print
Die Betreibergesellschaft FSL Flugplatz Speyer/Ludwigshafen GmbH hat seit Erstellung des Strategiepapiers im Jahre 1999 durch die IHK Pfalz das Ausbaukonzept weiter fortentwickelt und verschiedene Varianten geprüft.

Zentrales Kriterium der Planung ist es, einen sinnvollen wirtschaftlichen Betrieb von Luftfahrzeugen zu ermöglichen, weil nur so eine wirtschaftliche Auslastung des Flugplatzes zu erreichen und damit der Flugplatz zu erhalten ist. Dies gilt auch und insbesondere für gewerblich eingesetzte Jets, die ausweislich eines Gutachtens verfügbare Längen von ca. 1.400 m und darüber benötigen. Hierbei sind die Sicherheitszuschläge "JAR-OPS 1" bereits berücksichtigt. Diese Regelungen beinhalten unter anderem Vorschriften zu Sicherheitszuschlägen, die zu den vom Hersteller vorgegebenen Landelängen hinzuzurechnen sind. Die Vorschriften führen im Ergebnis zu einer rechnerischen Verkürzung der an den jeweiligen Flugplätzen verfügbaren Längen. Ihrer restriktiven Wirkung muss also mit einer Bahnverlängerung begegnet werden, um die bisherigen Verkehre am Flugplatz halten zu können. Zugleich bewirkt die Bahnverlängerung eine wirtschaftlichere Auslastung des Platzes, weil mehr Geschäftsreiseverkehr, gleichwohl von derselben Gewichtskategorie, in Speyer landet.

Die JAR-OPS 1, die über die 5. Durchführungsverordnung zur Luftbetriebsordnung deutsches Recht sind, gelten zwar für den gewerblichen Luftverkehr. Vor dem Hintergrund von Diskussionen, für den Werksverkehr über die sog. "JAR-OPS 2" ähnliche Betriebsbedingungen einzuführen, erhält die Ausbauplanung zusätzliche Bedeutung für die Wirtschaft der Region, auch wenn derzeit ein konkreter Termin für deren Einführung noch nicht absehbar ist.

Das Ausbaukonzept sieht verfügbare Landelängen von 1.400 m in beiden Richtungen (Piste 16 und 34) bei einer Breite der Start- und Landebahn von weiterhin 30 m vor. Die verfügbare Startlänge wird auf 1.286 m begrenzt; damit verbleibt der Flugplatz in der aktuellen Kategorie. Auch die Gewichtszulassung mit 10 t MTOW (bis 20 t PPR) bleibt unverändert.

Die Schwelle 16 im Norden verbleibt in der Vorzugsvariante in ihrer gegenwärtigen bestandsgeschützten Lage. Der bauliche Bestand nördlich des Flugplatzes, insbesondere die ursprünglich diskutierten Mannschaftsunterkünfte im Bereich des Technik-Museums, bleibt unberührt. Das Bahnende im Süden kommt 1.400 m südlich der Schwelle 16 zu liegen.

Der Auwald entlang des Rheins insgesamt muss nach den Kriterien der europäischen Vogelschutz– und der europäischen FFH-Richtlinie sowie nach bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften geschützt werden. Daher sind in der Planung insbesondere Eingriffe in den betroffenen Bereich des Auwaldes auf der Insel Horn im Süden des Flugplatzes auf ein Minimum zu reduzieren. Nur so lassen sich Substanzverluste und Funktionsbeeinträchtigungen vermeiden. Außerdem sollen vorhandene Teile der Start- und Landebahn weitgehend auch künftig genutzt werden können. Daher wird die Schwelle 34 in maximaler Entfernung zum Auwald, so weit wie möglich im Norden und damit insgesamt ca. 330 m südlich der derzeitigen Schwelle liegen.

Bei maximal aufeinander zu gerückten Schwellen beträgt die künftige Bahnlänge (zwischen den jeweiligen Bahnenden) 1.677 m; jenseits der Bahnenden werden luftbetrieblich nicht nutzbare Sicherheitsstreifen von jeweils 60 m eingerichtet. Eine weitere Verlängerung der Gesamtbahn ist nicht möglich.

Das Raumordnungsverfahren wurde Anfang Juni 2003 eingeleitet. Im raumordnerischen Entscheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 15.12.2003 wird die Vorzugsvariante als raumordnungsrechtlich zulässig und landesplanerisch verträglich bestätigt.

Das anschließende Planfeststellungsverfahren soll noch im Sommer 2004 eingereicht werden, damit noch im Sommer 2005 mit den Bauarbeiten für die Verlängerung der Start- und Landebahn in Speyer begonnen werden kann.

Spätestens ab Ende 2005 wird der Verkehrslandeplatz Speyer der Landeplatz in der Wirtschaftsregion Rhein-Neckar/Vorderpfalz sein, an dem die Einschränkungen, die mit den JAR-OPS 1 hinsichtlich des gewerblichen Luftverkehrs einhergehen, am geringsten sind.
 
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